SIMULATION — synthetische Daten, keine echten Personen oder Objekte.
PONDERIO
DE

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für PONDERIO.ch

Version 1.2 – Stand 11.08.2026

PONDERIO organisiert einen digitalen, verdeckten Angebots- und Entscheidungsprozess. Preis- und Konditionenangaben von Kaufinteressenten sind unverbindliche Kaufinteressenbekundungen. Weder deren Abgabe noch die Auswahl einer bevorzugten Person bewirkt einen Grundstückkauf, einen Vorvertrag, einen Reservationsvertrag, einen Zuschlag oder eine Verkaufsverpflichtung. Ein Grundstückkauf kommt erst durch die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Beurkundung zustande.

1. Betreiber, Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1 Betreiber von PONDERIO.ch und persönlicher Vertragspartner der Nutzer ist Erwin Fries, Hofmatt 9, 6332 Hagendorn, Schweiz, E-Mail: info@axia4.ch (nachfolgend „PONDERIO“ oder „Betreiber“). Erwin Fries handelt als Inhaber eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens. „PONDERIO“ und „AXIA4 by EF“ sind Produkt- bzw. Geschäftsbezeichnungen und keine eigenständigen juristischen Personen. Es bestehen derzeit keine Handelsregister-, UID- oder MWST-Nummer, die für PONDERIO ausgewiesen werden könnte.

1.2 „Verkäufer“ ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Immobilienprojekt erstellt oder verwaltet. „Kaufinteressent“ bzw. „Bieter“ ist eine natürliche oder juristische Person, die an einem Angebotsverfahren teilnimmt. Gemeinsam werden sie als „Nutzer“ bezeichnet.

1.3 Die Plattform ist für volljährige, handlungsfähige Personen und ordnungsgemäss vertretene juristische Personen bestimmt. Wer für eine andere Person handelt, bestätigt seine ausreichende Vertretungsmacht.

1.4 Diese AGB gelten für alle unentgeltlichen und entgeltlichen Leistungen von PONDERIO. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn ein Nutzer ihnen vor Registrierung, kostenpflichtiger Bestellung oder Teilnahme ausdrücklich zustimmt und sie speichern oder ausdrucken kann.

1.5 Ergänzend gelten die Bestellübersicht, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung sowie die vor Verfahrensbeginn angezeigten projektspezifischen Verfahrensregeln. Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen, danach die Auftragsbestätigung, danach projektspezifische Angaben, danach die Verfahrensregeln und zuletzt diese AGB vor. Keine projektspezifische Regel darf die Unverbindlichkeit nach Ziffer 5 abändern.

1.6 Die Datenschutzerklärung ist keine AGB-Klausel und keine pauschale Einwilligung. Sie wird separat zur Kenntnis gebracht. Wo eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie zweckbezogen und gesondert eingeholt.

1.7 PONDERIO ist auf Grundstücke und Nutzer in der Schweiz ausgerichtet. Ausländische Grundstücke oder eine gezielte Marktbearbeitung ausserhalb der Schweiz bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Freigabe und einer zusätzlichen Rechtsprüfung.

2. Registrierung und Vertragsschluss

2.1 Ein unentgeltlicher Kontovertrag entsteht, wenn PONDERIO die Registrierung elektronisch bestätigt oder das Benutzerkonto freischaltet. PONDERIO kann eine Registrierung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Sicherheitsrisiken oder fehlender Berechtigung.

2.2 Vor einer kostenpflichtigen Projektbestellung werden dem Verkäufer mindestens Leistungsumfang, Projektlaufzeit, Gesamtpreis, Zahlungsmethode, diese AGB, Datenschutzerklärung und Korrekturmöglichkeiten angezeigt.

2.3 Mit dem Button „Kostenpflichtig bestellen – CHF 449“ gibt der Verkäufer eine verbindliche Bestellung der Plattformleistung ab. Eine unmittelbar versandte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich als „Auftragsbestätigung“ oder „Aktivierungsbestätigung“ bezeichnet ist.

2.4 Der entgeltliche Projektvertrag entsteht mit der ausdrücklichen Auftrags- oder Aktivierungsbestätigung durch PONDERIO. PONDERIO übermittelt diese sowie die Rechnung bzw. Zahlungsinformation elektronisch. Der Verkäufer kann die akzeptierte AGB-Version und Bestelldaten speichern.

2.5 Die Teilnahme von Kaufinteressenten ist unentgeltlich. PONDERIO erhebt von ihnen keine Teilnahme-, Angebots- oder Erfolgsgebühr.

2.6 PONDERIO protokolliert für den Vertragsnachweis insbesondere Dokumentversion, Zeitstempel, Nutzerkonto, Projekt, Zustimmungsereignis und technische Bestätigungsreferenz. Passwörter und Einmalcodes werden nicht im Klartext protokolliert.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 PONDERIO stellt eine technische Selbstverkaufs-, Dokumentations-, Angebots- und Vergleichsplattform für Immobilien zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellübersicht und Auftragsbestätigung.

3.2 Zum Lean MVP können gehören: Anlage eines Immobilienprojekts; Upload eines bestehenden Gutachtens und weiterer Objektunterlagen; technische Extraktion und Strukturierung von Objektdaten; Erstellung von Entwürfen für Inserat, Exposé und portalgeeignete Copy/Paste-Texte; Einrichtung eines einzigen verdeckten, zeitlich befristeten Angebotsverfahrens; Erfassung von Preisangabe, Finanzierungssituation, Bedingungen und gewünschtem Übergabetermin; neutrale Gegenüberstellung der letzten bestätigten Angebotsversionen; Dokumentation einer Verkäuferentscheidung; Benachrichtigungen und Exporte.

3.3 Extrahierte Angaben und automatisch erzeugte Texte sind ausschliesslich Entwürfe. Der Verkäufer muss sie mit den Originalunterlagen abgleichen, korrigieren und ausdrücklich freigeben. Das Originaldokument bleibt massgebend. Eine externe KI-Verarbeitung realer Nutzerdaten findet nur statt, wenn die Funktion ausdrücklich aktiviert, an der betroffenen Stelle ausgewiesen und datenschutzrechtlich vorgängig geprüft wurde; im aktuellen Realnutzer-Pilot ist sie deaktiviert.

3.4 PONDERIO erstellt kein eigenes Verkehrs- oder Marktwertgutachten. Hochgeladene Gutachten werden nicht auf Echtheit, fachliche Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Eignung geprüft, sofern keine gesonderte schriftliche Leistung vereinbart wurde.

3.5 PONDERIO bewertet weder die Bonität noch die Eignung von Kaufinteressenten. Kennzeichnungen wie „hochgeladen“, „vollständig“, „bestätigt“ oder „Finanzierungsnachweis vorhanden“ bezeichnen nur einen technischen Prozessschritt. Sofern keine konkrete Prüfung ausdrücklich ausgewiesen ist, bedeuten sie keine Echtheits-, Bonitäts- oder Finanzierungsbestätigung.

3.6 Eine Vergleichsansicht darf rechnerische Differenzen anzeigen und durch den Verkäufer sortiert werden. Sie enthält keine Rangliste, Gesamtnote, Kaufempfehlung oder automatische Auswahl.

3.7 E-Mail- und In-App-Nachrichten dienen der Information. Massgeblich ist der im Projektbereich angezeigte Status. Nutzer müssen laufende Projekte selbständig kontrollieren.

3.8 PONDERIO schuldet eine sorgfältige technische Leistung, aber keinen Verkaufserfolg, keine Mindestzahl von Interessenten, keinen Mindestpreis, keine Veröffentlichung oder Reichweite auf Drittportalen und keinen Abschluss eines Grundstückkaufvertrags.

4. Rolle von PONDERIO

4.1 PONDERIO ist Anbieter einer technischen Plattformleistung. PONDERIO ist weder Verkäufer noch Käufer und wird nicht Partei eines zwischen Nutzern angebahnten Grundstückgeschäfts.

4.2 PONDERIO handelt im Lean MVP nicht als Immobilienmakler, Auktionator, Versteigerer, Notar, Gutachter, Escrow-Stelle, Finanzintermediär, Bank, Kredit- oder Versicherungsvermittler. PONDERIO erbringt keine Rechts-, Steuer-, Bau-, Anlage-, Kredit- oder Finanzierungsberatung.

4.3 PONDERIO akquiriert im Lean MVP keine Interessenten individuell, vertritt keine Partei, führt keine Preis- oder Vertragsverhandlungen und empfiehlt keinen Käufer. Der Verkäufer veröffentlicht die von ihm freigegebenen Inseratentwürfe selbst und entscheidet eigenständig über Zulassung, Kommunikation und Auswahl.

4.4 Die Plattformgebühr ist fest und vom Zustandekommen oder Kaufpreis eines Grundstückgeschäfts unabhängig. PONDERIO erhebt keine Erfolgsprovision.

4.5 PONDERIO prüft insbesondere keine Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, Baurechte, Altlasten, Bewilligungen, Steuern, Mängel, Versicherungen, Erwerbsbeschränkungen oder die rechtliche Verwendbarkeit von Dokumenten. Diese Abklärungen obliegen den Parteien und ihren Fachpersonen.

4.6 PONDERIO nimmt keine Kaufpreis-, Reservations-, Sicherungs- oder Handgeldzahlungen entgegen und verwahrt keine Vermögenswerte für Nutzer.

5. Rechtsnatur der Angebotsangaben und Verkäuferentscheidung

5.1 Die Produktbegriffe „Angebot“, „Bieter“, „Auswahl“ und „bevorzugter Bieter“ beschreiben nur den digitalen Prozess. Eine über PONDERIO bestätigte Preis- und Konditionenangabe ist eine unverbindliche Kaufinteressenbekundung. Sie ist kein rechtsverbindliches Kaufangebot, Vorvertrag, Reservationsvertrag, Kaufsrecht oder sonstige Verpflichtung zum Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks.

5.2 Es gibt keinen automatischen oder manuellen Zuschlag. Der Verkäufer muss weder an den Höchstbietenden noch an eine andere Person verkaufen und darf sämtliche Kaufinteressenbekundungen ablehnen oder das Projekt beenden.

5.3 Die Auswahl einer bevorzugten Person bedeutet ausschliesslich, dass der Verkäufer sie zur Aufnahme weiterer Abklärungen und des notariellen Kaufprozesses einlädt. Die Auswahl ist keine Annahme, kein Zuschlag, kein Vorvertrag und keine Verkaufszusage.

5.4 Grundstückkaufverträge und formbedürftige Vorverträge kommen nur unter Einhaltung der öffentlichen Beurkundung zustande. PONDERIO ersetzt weder notarielle Beratung und Beurkundung noch Grundbuchanmeldung oder behördliche Bewilligungen.

5.5 Die Unverbindlichkeit entbindet Nutzer nicht von Treu und Glauben und schliesst zwingende vorvertragliche Pflichten, Haftung für absichtliche Täuschung, rechtswidriges Verhalten oder individuell ausserhalb von PONDERIO eingegangene Verpflichtungen nicht aus.

6. Pflichten des Verkäufers

6.1 Der Verkäufer bestätigt, Alleineigentümer zu sein oder von sämtlichen erforderlichen Eigentümern rechtsgültig zur Nutzung von PONDERIO und Durchführung des Verfahrens bevollmächtigt worden zu sein. Bei Gesamt- oder Miteigentum beschafft er alle notwendigen Zustimmungen.

6.2 Der Verkäufer erfasst Objekt-, Eigentums-, Kosten-, Flächen-, Zustands-, Rechts- und Verfahrensangaben vollständig, wahrheitsgemäss, aktuell und nicht irreführend. Bekannte wesentliche Mängel, Einschränkungen oder Abweichungen sind im rechtlich und sachlich erforderlichen Umfang korrekt offenzulegen.

6.3 Der Verkäufer kontrolliert und genehmigt sämtliche extrahierten oder automatisch erstellten Inhalte. Er darf nichts publizieren oder übermitteln, dessen Richtigkeit er nicht geprüft hat.

6.4 Der Verkäufer gewährleistet, über alle erforderlichen Rechte und Berechtigungen an Gutachten, Plänen, Fotos, Texten, Marken und Personendaten zu verfügen. Dazu gehört die Berechtigung, Inhalte durch PONDERIO und dessen Auftragsbearbeiter technisch verarbeiten und zugelassenen Kaufinteressenten anzeigen zu lassen.

6.5 Nicht erforderliche Namen, Unterschriften, Kontaktdaten, Bankdaten und andere Personendaten Dritter sind vor dem Upload zu entfernen oder zu schwärzen. Der Verkäufer darf insbesondere keine vollständigen Ausweiskopien, privaten Kontoauszüge, Steuerunterlagen, Lohnabrechnungen, Gesundheitsdaten oder sachfremde Korrespondenz hochladen.

6.6 Der Verkäufer legt Teilnahmevoraussetzungen, verlangte Angebotsangaben, Frist und Entscheidungskriterien vor Start transparent fest. Nachträgliche Änderungen erfolgen nur über den protokollierten Änderungsprozess und werden allen betroffenen Teilnehmern gleichartig mitgeteilt.

6.7 Manipulative Scheinangebote, Preisabsprachen, selektiv geheime Regeländerungen, falsche Konkurrenzangaben und rechtswidrige Diskriminierung sind untersagt.

6.8 Bieterdaten und Finanzierungsunterlagen dürfen nur für das konkrete Verkaufsprojekt und die anschliessende Abwicklung verwendet werden. Eine Weitergabe ist nur an erforderliche Miteigentümer, bevollmächtigte Berater, Banken, Notariate, Behörden oder andere rechtmässig beigezogene Stellen zulässig. Eine Nutzung für Werbung, andere Objekte oder Datenhandel ist untersagt.

6.9 Der Verkäufer ist für Veröffentlichung, Bedingungen, Gebühren, Aktualisierung und Deaktivierung von Inseraten auf Drittportalen selbst verantwortlich.

7. Pflichten der Kaufinteressenten und aller Nutzer

7.1 Kaufinteressenten machen vollständige und wahrheitsgemässe Identitäts-, Kontakt-, Finanzierungs-, Preis-, Bedingungs- und Vertretungsangaben. Gefälschte Dokumente, Scheinangebote, Mehrfachkonten zur Einflussnahme und das Handeln für nicht offengelegte Dritte sind untersagt.

7.2 Gemeinsam auftretende Erwerber bezeichnen alle vorgesehenen Beteiligten und einen Hauptkontakt. Vertretungsmacht ist auf Verlangen nachzuweisen.

7.3 Kaufinteressenten prüfen Objekt, Unterlagen, Finanzierung, Tragbarkeit, Steuern, Erwerbsvoraussetzungen und Vertragsrisiken eigenverantwortlich. Sie dürfen ihre Entscheidung nicht allein auf PONDERIO-Inhalte oder Verkäuferangaben stützen.

7.4 Als Finanzierungsnachweis sollen nur hierfür bestimmte Bank- oder Finanzierungsbestätigungen hochgeladen werden. Nicht erforderliche Konto-, Vermögens- und Transaktionsdetails sind zu schwärzen. Vollständige Kontoauszüge, Steuererklärungen oder Lohnabrechnungen sind nicht hochzuladen.

7.5 Nutzer halten Zugangsdaten geheim, verwenden sichere Zugangsmittel und melden verdächtige Zugriffe unverzüglich. Handlungen über ein Konto werden dem Kontoinhaber nur zugerechnet, soweit er sie selbst vorgenommen oder eine angemessene Kontosicherung schuldhaft unterlassen hat.

7.6 Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, Verletzungen von Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten, automatisiertes Auslesen, Umgehung von Zugriffskontrollen, Einschleusen von Schadcode, Ausspähen anderer Angebote und jede Beeinträchtigung von Integrität, Fairness oder Sicherheit.

7.7 Nutzer sichern wichtige Exporte zusätzlich ausserhalb der Plattform und halten ihre Kontaktdaten aktuell. Diese Pflicht entbindet PONDERIO nicht von der sorgfältigen Erfüllung eigener Kernpflichten.

8. Verfahrensregeln

8.1 Für jedes Projekt gelten die vor Teilnahme angezeigten und versionierten Verfahrensregeln. Kaufinteressenten müssen sie separat akzeptieren.

8.2 Ein Angebot gilt technisch als eingegangen, wenn der Bestätigungsschritt abgeschlossen und der Eingang im Konto angezeigt wird. Massgeblich sind Serverzeit und angezeigte Zeitzone.

8.3 Innerhalb der Frist kann ein Kaufinteressent seine Angabe nach den Verfahrensregeln ändern oder zurückziehen. Massgeblich ist die letzte fristgerecht bestätigte Version. Die Unverbindlichkeit nach Ziffer 5 bleibt unberührt.

8.4 Kaufinteressenten sehen weder Anzahl noch Identität, Aktivität, Preise, Bedingungen, Dokumente oder Rang anderer Kaufinteressenten. Vor Fristablauf sieht auch der Verkäufer keine bestätigten Preisangaben.

8.5 PONDERIO protokolliert relevante Verfahrensereignisse manipulationssensitiv. Das Protokoll ist keine notarielle oder behördliche Beglaubigung und garantiert keine bestimmte gerichtliche Beweiskraft.

9. Preis, Zahlung und Fälligkeit

9.1 Für Verkäufer gilt der vor Bestellung angezeigte und in der Auftragsbestätigung wiedergegebene Gesamtpreis. Preise werden in Schweizer Franken angegeben und enthalten alle gesetzlich geschuldeten öffentlichen Abgaben und nicht optionalen Zuschläge.

9.2 Die Gebühr beträgt einmalig CHF 449 pro Verkaufsobjekt. Sie deckt ein Objektprojekt mit dem in der Bestellübersicht beschriebenen Leistungsumfang ab. Für jedes weitere separate Verkaufsobjekt ist eine neue Bestellung erforderlich. Es besteht kein Abonnement, keine automatische Verlängerung und keine Erfolgsprovision. Kaufinteressenten nehmen kostenlos teil.

9.3 Gebühren für Immobilienportale, Notariat, Grundbuch, Gutachter, Rechtsberatung, Finanzierung, Banküberweisung und andere Drittleistungen sind nicht enthalten.

9.4 Das Entgelt wird mit Auftragsbestätigung fällig und ist per Banküberweisung an Erwin Fries zu bezahlen. Die Kontodaten werden in der Rechnung oder Zahlungsinformation mitgeteilt und müssen nicht öffentlich auf der Website erscheinen. PONDERIO kann die Projektaktivierung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten.

9.5 Im aktuellen Leistungsmodell sind Banküberweisung sowie eine direkte TWINT-Zahlung an das private Konto des Betreibers verfügbar. PONDERIO selbst ist kein Zahlungsdienstleister, verarbeitet keine Zahlungen und ist an der TWINT-Transaktion nicht beteiligt; die Zahlung erfolgt unmittelbar zwischen Nutzer und Betreiber. Ein Online-Zahlungsanbieter wird nicht angeboten. Eine spätere zusätzliche Zahlungsmethode darf erst nach vertraglicher, technischer, steuerlicher und datenschutzrechtlicher Prüfung aktiviert werden.

9.6 Bei Zahlungsverzug kann PONDERIO nach Mahnung kostenpflichtige Funktionen sperren und den gesetzlichen Verzugszins sowie nachgewiesene angemessene Inkassokosten verlangen.

9.7 Preisänderungen gelten nur für künftige Bestellungen. Bestätigte Projektpreise werden nicht rückwirkend erhöht.

9.8 Der Betreiber ist bei Inkrafttreten dieser Version nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen. Deshalb wird keine Schweizer Mehrwertsteuer separat ausgewiesen; CHF 449 ist der an PONDERIO zu zahlende Gesamtbetrag. Ändert sich der MWST-Status, werden Preisangabe und Steuerinformationen für künftige Bestellungen vorab angepasst. Bereits bestätigte Gesamtpreise werden nicht nachträglich erhöht, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.

9.9 Bei einem Empfänger mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland kann sich der Leistungsort unter Vorbehalt gesetzlicher Ausnahmen nach Art. 8 Abs. 1 MWSTG im Ausland befinden. Daraus folgt nicht automatisch Reverse Charge oder eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Auslandbestellungen bedürfen gemäss Ziffer 1.7 vor ihrer Aktivierung einer Prüfung des Kundenlands, des Unternehmerstatus und der anwendbaren Steuerregeln. Massgeblich ist der konkrete Steuerhinweis in der Rechnung; zwingende ausländische Steuerpflichten bleiben vorbehalten.

10. Widerruf, Projektabbruch und Kündigung

10.1 Das Schweizer Recht sieht für gewöhnliche Internet-Dienstleistungsverträge kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht vor. PONDERIO gewährt kein allgemeines freiwilliges Widerrufsrecht, sofern die Bestellübersicht nichts anderes zusagt. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

10.2 Zieht der Verkäufer seine Bestellung vor der ausdrücklichen Projektaktivierung zurück und hat PONDERIO noch keine individualisierte Leistung begonnen, wird ein bereits bezahlter Betrag vollständig zurückerstattet.

10.3 Nach Aktivierung kann der Verkäufer das Projekt jederzeit abbrechen oder deaktivieren. Der Abbruch beendet das Angebotsverfahren, begründet aber grundsätzlich keinen Rückerstattungsanspruch für bereits erbrachte oder bereitgestellte Leistungen.

10.4 Kann PONDERIO ein bezahltes Projekt aus eigenen Gründen nicht aktivieren, wird die Projektgebühr zurückerstattet. Bei einer wesentlichen dauerhaften Leistungsstörung setzt der Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist. Bleibt die Behebung aus, kann er den betroffenen Leistungsteil beenden und eine angemessene anteilige Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungen verlangen.

10.5 Die Kündigung eines Kontos beseitigt keine bereits entstandenen Zahlungs-, Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten.

11. Verkäuferfreiheit und fehlende Zusicherungen

11.1 Der Verkäufer entscheidet frei, ob er eine Person bevorzugt, weitere Abklärungen führt, das Verfahren regelkonform verlängert oder beendet oder alle Kaufinteressenbekundungen ablehnt. Soweit gesetzlich zulässig, muss er seine Entscheidung gegenüber Kaufinteressenten nicht begründen.

11.2 Kein Kaufinteressent hat Anspruch auf Auswahl, Fortsetzung von Verhandlungen, Abschluss eines Vertrags, Offenlegung anderer Angebote oder Ersatz eigener Prüfungs- und Finanzierungskosten. Zwingende Ansprüche wegen rechtswidrigen oder treuwidrigen Verhaltens bleiben vorbehalten.

11.3 PONDERIO sichert weder Identität, Bonität, Finanzierungszusage, Abschlussbereitschaft oder Vertragstreue eines Kaufinteressenten noch Richtigkeit und Vollständigkeit von Verkäufer- oder Objektangaben zu, sofern eine bestimmte Prüfung nicht ausdrücklich bestätigt wurde.

12. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

12.1 PONDERIO bearbeitet Personendaten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der veröffentlichten Datenschutzerklärung.

12.2 Für Kontoverwaltung, Sicherheit, Abrechnung, Plattformbetrieb, Missbrauchsprävention, Verfahrensintegrität, eigene Kommunikation und Rechtsverteidigung handelt PONDERIO als Verantwortlicher.

12.3 Soweit PONDERIO Projekt-, Dossier- und Bieterdaten ausschliesslich nach dokumentierter Weisung eines datenschutzrechtlich verantwortlichen Verkäufers speichert, strukturiert oder zugänglich macht, gilt ergänzend die Auftragsbearbeitungsvereinbarung als Anhang zu diesen AGB.

12.4 Der Verkäufer ist für seine Auswahlentscheidung sowie für exportierte, heruntergeladene oder ausserhalb von PONDERIO weiterverwendete Personendaten eigenständig verantwortlich.

12.5 Die Löschung eines Kontos oder Projekts führt nicht zwingend zur sofortigen Entfernung gesetzlich oder zur Rechtsverteidigung erforderlicher Nachweise. Fristen und Kategorien ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

13. Rechte an Inhalten und geistiges Eigentum

13.1 Software, Marke, Benutzeroberfläche, Vorlagen, Struktur und PONDERIO-eigene Inhalte stehen dem Betreiber oder seinen Lizenzgebern zu. Nutzer erhalten ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht.

13.2 Der Nutzer behält seine Rechte an hochgeladenen Inhalten. Er räumt PONDERIO für Vertragszweck und notwendige Aufbewahrung ein nicht ausschliessliches Recht ein, diese Inhalte zu speichern, technisch zu vervielfältigen, zu strukturieren, autorisierten Nutzern anzuzeigen, in freigegebene Entwürfe/Exporte einzubinden und durch vertraglich gebundene Auftragsbearbeiter verarbeiten zu lassen.

13.3 Der Verkäufer darf von PONDERIO erzeugte Inserat- und Exposé-Entwürfe für die Vermarktung des konkreten Objekts verwenden. Automatisch erzeugte Inhalte können nicht exklusiv sein und ähnlichen Ausgaben anderer Nutzer entsprechen.

13.4 Eine öffentliche Veröffentlichung erfolgt nur auf Veranlassung oder nach Freigabe des Verkäufers. Vertrauliche Bieter- und Finanzierungsdaten werden nicht für Marketing oder Modelltraining verwendet.

13.5 Nutzer dürfen PONDERIO-Inhalte nicht ausserhalb des Vertragszwecks systematisch kopieren, weiterverkaufen, dekompilieren, auslesen oder zum Aufbau eines konkurrierenden Dienstes verwenden, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt.

14. Drittleistungen und technische Störungen

14.1 PONDERIO darf vertraglich gebundene Hosting-, Datenbank-, Authentisierungs-, Speicher-, E-Mail-, Sicherheits- und weitere technische Auftragsbearbeiter einsetzen. Für deren Beizug bleibt PONDERIO nach Vertrag und zwingendem Recht verantwortlich; die Haftungsregeln nach Ziffer 15 bleiben anwendbar.

14.2 Für unabhängige Drittleistungen, die ein Nutzer direkt beauftragt – insbesondere Immobilienportale, Banken, Gutachter, Rechtsberater und Notariate – gelten deren eigene Verträge und Datenschutzerklärungen. PONDERIO ist für deren Leistung nicht verantwortlich.

14.3 Texte oder Datenpakete für Homegate oder andere Portale sind Entwürfe zur manuellen Verwendung. PONDERIO ist mit diesen Portalen nicht verbunden, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.

14.4 Bei erheblichen technischen Störungen, Sicherheitsvorfällen oder offensichtlichen Verarbeitungsfehlern darf PONDERIO ein Verfahren vorübergehend stoppen, die Frist angemessen verlängern, einen Schritt wiederholen oder das Verfahren abbrechen. Eingriffe werden soweit möglich protokolliert und allen betroffenen Parteien transparent mitgeteilt.

14.5 PONDERIO verändert bestätigte Preis- und Konditionenangaben nicht still oder rückwirkend. Zulässige administrative Korrekturen werden versioniert und protokolliert.

15. Haftung

15.1 PONDERIO haftet unbeschränkt für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Vorbehalten bleiben insbesondere Haftung für Tod, Körper- oder Gesundheitsschäden und Ansprüche, die im Voraus nicht wirksam beschränkt werden können.

15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PONDERIO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den unmittelbaren, vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

15.3 Gegenüber Nutzern, die nicht als Konsumenten handeln, ist die Haftung nach Ziffer 15.2 je Schadensereignis und Vertragsjahr auf den höheren Betrag von (a) dem Dreifachen des für das betroffene Projekt bezahlten Entgelts und (b) CHF 10'000 begrenzt. Gegenüber Konsumenten gilt keine starre Geldlimite; die Beschränkung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

15.4 Soweit gesetzlich zulässig und unter Vorbehalt der Ziffern 15.1–15.3 haftet PONDERIO nicht für nutzerseitige Falschangaben, ungeprüfte Gutachten und nach Freigabe unverändert übernommene Nutzerinhalte, Entscheidungen anderer Nutzer, das Ausbleiben eines Verkaufs oder Leistungen direkt vom Nutzer beauftragter Dritter.

15.5 Für höhere Gewalt und Störungen ausserhalb des zumutbar kontrollierbaren Bereichs haftet PONDERIO nur, soweit PONDERIO zumutbare Vorsorge-, Informations- oder Schadensminderungspflichten verletzt hat.

15.6 Soweit gesetzlich zulässig, sind reine Folgeschäden, entgangener Gewinn, erwartete Kaufpreisdifferenzen und entgangene Verkaufsmöglichkeiten ausgeschlossen, sofern sie nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einem Fall von Ziffer 15.1 resultieren.

15.7 Der Nutzer stellt PONDERIO von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Nutzer schuldhaft verursachten Verletzung dieser AGB, anwendbaren Rechts oder von Rechten Dritter beruhen. PONDERIO informiert den Nutzer und ermöglicht angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.

16. Laufzeit, Änderungen, Recht und Gerichtsstand

16.1 Der Kontovertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der kostenpflichtige Projektvertrag endet mit Abschluss der Leistung oder dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.

16.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleibt der Projektbereich 60 Tage nach Ende des Angebotsverfahrens für Ansicht und Export zugänglich. Danach darf PONDERIO den operativen Zugriff beenden und Daten nach der Datenschutzerklärung löschen, anonymisieren oder gesperrt aufbewahren.

16.3 Nutzer können ihr Konto jederzeit in Textform kündigen. PONDERIO kann den Kontovertrag mit 30 Tagen Frist kündigen. Laufende, bezahlte und regelkonforme Projekte werden grundsätzlich beendet oder für nicht erbrachte Teile angemessen rückvergütet.

16.4 PONDERIO kann aus wichtigem Grund sperren oder fristlos kündigen, insbesondere bei erheblichen Falschangaben, Manipulation, rechtswidriger Nutzung, Sicherheitsrisiken, Zahlungsverzug nach Mahnung oder schwerer bzw. wiederholter Vertragsverletzung. Soweit zumutbar, wird zuvor eine kurze Behebungsfrist gesetzt.

16.5 Für ein kostenpflichtiges Projekt gilt grundsätzlich die bei Bestellung akzeptierte AGB-Version. Wesentliche Änderungen für die künftige Nutzung werden mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt; soweit Hauptleistungspflichten betroffen sind, wird eine erneute Zustimmung eingeholt.

16.6 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des CISG.

16.7 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz, soweit gesetzlich zulässig. Für Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 und 35 ZPO unberührt.

16.8 Rechtserhebliche Mitteilungen können an die hinterlegte E-Mail-Adresse oder über den Projektbereich erfolgen. Nutzer halten ihre Kontaktdaten aktuell. Für Kündigungen und Mahnungen genügt Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form gilt.

16.9 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion zum Nachteil von Konsumenten wird nicht bezweckt.

16.10 Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung massgebend, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Vertrags- und Supportkontakt: Erwin Fries, Hofmatt 9, 6332 Hagendorn, Schweiz, info@axia4.ch