Verfahrensregeln für das verdeckte PONDERIO-Angebotsverfahren
Dies sind die allgemeinen Verfahrensregeln. Für jedes konkrete Projekt gelten zusätzlich die im Projektbereich angezeigten, projektspezifischen Angaben (Objekt, Frist, Zeitzone, verlangte Angaben).
Version 1.0 – Stand 11.08.2026
Diese Regeln sind vor Start für jedes Projekt mit Objekt, Frist, Zeitzone, verlangten Angaben und Dokumentversion zu konkretisieren. Sie ergänzen die AGB. Abweichungen dürfen die Unverbindlichkeit und Formvorschriften nicht aufheben.
1. Charakter des Verfahrens
1. PONDERIO ermöglicht ein geschlossenes, verdecktes und grundsätzlich einmaliges Verfahren zur Erfassung unverbindlicher Kaufinteressenbekundungen.
2. Es handelt sich nicht um eine Auktion oder Versteigerung. Es gibt weder Zuschlag noch automatische Rangfolge, Nachbieten oder Pflicht zum Verkauf.
3. Eine Preis- und Konditionenangabe ist kein rechtsverbindliches Kaufangebot, Vorvertrag, Reservationsvertrag oder Grundstückkaufvertrag.
4. Die Auswahl einer bevorzugten Person ist ausschliesslich eine Einladung zu weiteren Abklärungen und zum notariellen Kaufprozess. Ein Grundstückkauf entsteht erst durch öffentliche Beurkundung.
2. Projektangaben
Vor Teilnahme werden mindestens angezeigt und als Version gespeichert: Objekt/Projekt-ID und Verkäufer; Beginn, Schlussdatum, Uhrzeit und Zeitzone; Teilnahmevoraussetzungen; verlangte Preis-, Konditionen- und Finanzierungsangaben; zugelassene Dateiformate und Grössen; Regeln für Änderung und Rückzug; Kriterien, die der Verkäufer in seine eigenständige Entscheidung einbeziehen will; Kontakt für technische Fragen; diese Regelversion.
Fehlt eine Pflichtangabe, darf das Verfahren nicht für reale Kaufinteressenten freigeschaltet werden.
3. Zulassung und Gleichbehandlung
1. Der Verkäufer entscheidet nach sachlichen, rechtmässigen und vorab bezeichneten Voraussetzungen über die Teilnahme. PONDERIO kann Konten aus Sicherheits- oder Missbrauchsgründen sperren.
2. Alle zugelassenen Kaufinteressenten erhalten dieselben für ihre Entscheidung freigegebenen Objektinformationen und dieselben veröffentlichten Regeländerungen.
3. Persönliche Beratung, individuelle Preisempfehlungen und geheime Hinweise zu fremden Kaufinteressenbekundungen finden über PONDERIO nicht statt.
4. Gesetzliche Erwerbsbeschränkungen, Vertretungsnachweise und weitere Voraussetzungen werden durch Verkäufer, Notariat und Fachpersonen ausserhalb von PONDERIO geprüft.
4. Abgabe, Änderung und Rückzug
1. Eine Kaufinteressenbekundung wird erst erfasst, wenn die Zusammenfassung angezeigt, der Bestätigungsschritt abgeschlossen und der Eingang im Benutzerkonto bestätigt wurde.
2. Die Bestätigung nennt Projekt, anonymisierte Referenz, Eingangszeit und Versionsnummer. Sie bestätigt nur den technischen Eingang und keine rechtliche Bindung oder Annahme.
3. Bis zur Frist kann der Kaufinteressent seine Eingabe über die vorgesehene Funktion ändern oder zurückziehen. Massgeblich ist die letzte fristgerecht bestätigte Version.
4. E-Mail-Entwürfe, nicht abgeschlossene Formulare und verspätete Eingaben gelten nicht als eingegangen.
5. Massgeblich sind PONDERIO-Serverzeit und die beim Projekt angezeigte Zeitzone. Das UI zeigt die verbleibende Zeit zusätzlich an; der Countdown ist informativ.
5. Verdecktheit und Zugriff
1. Kaufinteressenten sehen weder Anzahl noch Identität, Aktivität, Preis, Bedingungen, Dokumente oder Rang anderer Kaufinteressenten.
2. Der Verkäufer sieht vor Fristablauf keine bestätigten Preis- und Konditionenangaben. Er darf nur administrative Zustände sehen, die für Zulassung und technischen Support erforderlich sind.
3. Supportpersonal erhält nur bei dokumentiertem Anlass, mit angemessener Berechtigung und Protokollierung Zugriff. Inhalte werden nicht zur Beratung oder Beeinflussung verwendet.
4. Preis- und Konditionenangaben werden nicht still geändert. Administrative Korrekturen sind nur transparent, versioniert und mit dokumentiertem Grund zulässig.
6. Friständerungen und Störungen
1. Der Verkäufer darf die Frist vor Ablauf nur aus einem vorab vorgesehenen sachlichen Grund oder wegen erheblicher technischer bzw. organisatorischer Störung ändern.
2. Jede Änderung wird versioniert und allen betroffenen Personen gleichartig mitgeteilt. Bereits bestätigte Kaufinteressenbekundungen bleiben unverbindlich und können bis zur neuen Frist geändert oder zurückgezogen werden.
3. Bei einer erheblichen Plattformstörung kann PONDERIO das Verfahren pausieren, angemessen verlängern, einen Verarbeitungsschritt wiederholen oder abbrechen. Art, Zeitraum, Betroffenheit und Massnahme werden soweit möglich protokolliert.
4. Individuelle Geräte-, Netzwerk- oder Bedienprobleme begründen grundsätzlich keine automatische Verlängerung. Ein rechtzeitig gemeldeter, durch PONDERIO verursachter Fehler wird jedoch sachlich geprüft.
7. Vergleich und Verkäuferentscheidung
1. Nach Fristablauf zeigt PONDERIO dem Verkäufer eine neutrale Vergleichsmatrix mit den bestätigten Angaben.
2. PONDERIO erstellt kein Bonitätsscore, keine automatische Rangliste und keine Auswahlentscheidung. Eine Sortierung ist nur eine vom Verkäufer gewählte Ansicht und keine Empfehlung.
3. Der Verkäufer kann eine Person als „bevorzugt“, eine weitere als „Backup“ und andere als „nicht weiterverfolgt“ markieren, sämtliche Personen ablehnen, weitere Abklärungen veranlassen oder das Projekt beenden.
4. Vor Bestätigung der bevorzugten Person zeigt PONDERIO folgenden Dialog: „Diese Auswahl ist keine Annahme, kein Zuschlag, kein Vorvertrag und keine Verkaufszusage. Sie lädt die ausgewählte Person lediglich zu weiteren Abklärungen und zum gesetzlich erforderlichen notariellen Prozess ein. Möchten Sie fortfahren?“
5. Benachrichtigungen enthalten keine Wörter oder Aussagen, die einen Gewinner, Zuschlag, bindende Annahme oder Verkaufsanspruch nahelegen.
8. Verkäuferfreiheit und Verhalten der Beteiligten
1. Der Verkäufer darf alle Kaufinteressenbekundungen ablehnen, eine andere Person weiterverfolgen, das Verfahren regelkonform verlängern oder nicht verkaufen.
2. Die Beteiligten bleiben trotz rechtlicher Unverbindlichkeit zu wahrheitsgemässen Angaben, Treu und Glauben und rechtmässigem Verhalten verpflichtet.
3. Untersagt sind Scheinangebote, Mehrfachkonten zur Einflussnahme, Absprachen, falsche Konkurrenzangaben, Ausspähen, Manipulation und absichtliche Täuschung.
4. PONDERIO kann bei Verdacht Belege anfordern, Zugriffe sperren, Eingaben markieren oder ein Verfahren stoppen. Betroffene werden angemessen informiert; zwingende Rechtsansprüche bleiben vorbehalten.
9. Dokumente und Datenschutz
1. Es dürfen nur für das Projekt notwendige Dokumente hochgeladen werden.
2. Vollständige Ausweiskopien, Kontoauszüge, Steuererklärungen, Lohnabrechnungen, Gesundheitsdaten und sachfremde Korrespondenz sind im Standardprozess untersagt.
3. Als Finanzierungsnachweis ist eine zweckbestimmte Bank-/Finanzierungsbestätigung zu verwenden; nicht benötigte Konto-, Vermögens- und Transaktionsdetails sind zu schwärzen.
4. Dateien dürfen nur in den geschützten Projektbereich geladen werden, nicht an Support- oder System-E-Mail-Adressen.
5. Für Zugriff, Aufbewahrung und Löschung gelten Datenschutzerklärung und Auftragsbearbeitungsvereinbarung.
10. Abschluss und Nachweis
1. Nach der Entscheidung werden Beteiligte über ihren jeweiligen Status informiert. Fremde Preise, Bedingungen, Identitäten oder Dokumente werden nicht offengelegt.
2. Der Projektbereich bleibt grundsätzlich 60 Tage nach Verfahrensende für Ansicht und Export zugänglich. Operative Daten werden anschliessend nach der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert.
3. PONDERIO protokolliert Dokumentversionen, Bestätigungen, Zeitstempel und relevante Statusänderungen. Das Protokoll ist keine notarielle oder behördliche Beglaubigung und garantiert keine bestimmte gerichtliche Beweiskraft.
4. Individuelle Vereinbarungen, Due Diligence, Finanzierung, Notariat und Beurkundung erfolgen ausserhalb des PONDERIO-Verfahrens.
11. Rangfolge und Kontakt
Bei Widerspruch gehen zwingendes Recht, individuelle schriftliche Vereinbarungen, die Auftragsbestätigung, veröffentlichte projektspezifische Angaben, diese Verfahrensregeln und zuletzt die AGB in dieser Reihenfolge vor. Keine Regel darf einen Grundstückkauf, Vorvertrag, Zuschlag oder eine Verkaufsverpflichtung innerhalb von PONDERIO begründen.
Technische und Verfahrensfragen: info@axia4.ch